Was kann ich tun, wenn ich juristischen Rat brauche und kein Geld habe?

Beratungshilfe

Wer nicht auf die Durchsetzung seiner Rechte verzichten will oder kann, aber kein Geld hat, hat die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Damit besteht die Möglichkeit, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten zu lassen.

Menschen, die Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, erfüllen in den meisten Fällen die Voraussetzungen zum Bezug von Beratungshilfe. Das Gericht prüft ihren Fall und entscheidet dann, ob eine Beratung durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt notwendig ist. Wenn schon ein gerichtliches Verfahren aussteht, kann keine Beratungshilfe mehr gewährt werden. Möglicherweise kann dann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.

Sind alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, übernimmt die Landeskasse die Beratung durch eine juristische Beratungsperson. Dabei muss man Eigenkosten in Höhe von 15 € bezahlen.

Einen Antrag auf Beratungshilfe stellt man direkt beim zuständigen Amtsgericht an seinem Wohnort. Der Schein kann dann sofort mitgenommen werden. Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Belege über die Angelegenheit (z. B. Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, Bescheide),
  • Belege über die finanzielle Situation (z. B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge des letzten Monats).

Für einen schriftlichen Antrag müssen Sie einen Vordruck verwenden, den Sie auf der Seite des Gerichts finden und die nötigen Belege beifügen. Besser ist es, persönlich zum Amtsgericht zu gehen.

Mit dem Beratungshilfeschein können Sie zu einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen.

Falls Sie Ihr zuständiges Amtsgericht suchen, können Sie hier nachschauen.

 

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe beantragt Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt für Sie, wenn es zu einem Prozess kommt und Sie diesen nicht alleine bezahlen können. Auch hier prüft das Gericht anhand Ihrer Einkünfte, ob Ihnen diese Hilfe zusteht.

Sie finden unter den beiden folgenden Links noch mehr Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe: