Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich kein Geld zum Leben habe?

Das Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bezeichnet) kann von hilfebedürftigen Menschen, die keine Arbeit haben aber noch arbeitsfähig sind, als Grundsicherung bezogen werden. Voraussetzung ist, dass kein eigenes Einkommen oder Vermögen besteht. Dieses Geld deckt nur den Mindestlebensunterhalt. Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden anerkannt, wenn die Größe und die Miete der Wohnung angemessen sind.

Dabei gibt es eine Mitwirkungspflicht des Arbeitslosen. Wenn sich der persönliche Status ändert und Sie z. B. eine Nebentätigkeit aufnehmen, umziehen, arbeitsunfähig werden oder Ähnliches, müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. Regelmäßige Termine mit dem Berufsberater, die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen und Vorstellungsgespräche bei zukünftigen Arbeitgebern sind wichtig. Zumutbare Arbeit dürfen Sie nicht ablehnen, sonst droht eine Sperrzeit oder eine Kürzung des Arbeitslosengeldes.

Sozialgeld erhalten hilfebedürftige, nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem Haushalt leben. Die Geldleistungen werden monatlich im Voraus gewährt.

Menschen ab 15 Jahren bis zum Rentenalter können Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Der Regelbedarf jeder einzelnen Person wird vom Jobcenter ausgerechnet. 

Für besondere Ausgaben z. B. die Erstausstattung einer Wohnung, Bekleidungsgeld für Schwangere, Alleinerziehende oder spezielle medizinische Probleme besteht die Möglichkeit, Mehrbedarf zu beantragen.

In manchen Fällen gibt es Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher.

Das ALG II muss beim  Jobcenter der Stadt beantragt werden, in der man wohnt. Anträge können heruntergeladen werden bei der Arbeitsagentur unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html

Dazu nimmt man die Finanzunterlagen und seine Ausweispapiere mit zum Jobcenter und vereinbart dort einen Termin. Mit dem Tag der Antragstellung wird der Hilfebedarf gültig. Es kann nicht rückwirkend für den Monat beantragt werden.

EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben und damit Anspruch auf ALG I erworben haben.

Bildungs- und Teilhabepaket: Bedürftige Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen auch bei Tagesausflügen oder dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen dürfen. Insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

 Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss sind weitere Möglichkeiten, die beantragt werden können oder müssen.

Menschen, die nicht mehr erwerbsfähig sind, weil sie über 65 Jahre alt sind oder aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, müssen sich an die Sozialämter der Stadt wenden, in der sie wohnen. Für sie gelten die rechtlichen Bedingungen nach dem SGB XII, d. h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung.